
Arbeitsplatzmessung
Die derzeitige Situation an Arbeitsplätzen erfordert eine Regelung im Arbeitsschutz für Bereiche, in denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (EM-Felder) zur Anwendung kommen.
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 fordert vom Unternehmer, dass in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen weder unzulässige Expositionen noch unzulässige mittelbare Wirkungen durch elektromagnetische Felder auftreten. Werden zulässige Werte überschritten, so sind umgehend Maßnahmen anzuwenden, die verhindern, dass unzulässige Expositionen auftreten. Unser Messdienst führt vor Ort Messungen durch und unterstützen Sie beratend bei der Analyse sowie Bewertung der ermittelten EM-Felder
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